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Arbeitsrecht

 

Das Arbeitsrecht regelt insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und ist gekennzeichnet durch die besondere rechtliche und wirtschaftliche Lage der Arbeitnehmer.

Das Arbeitsrecht umfasst vor allem das Arbeitsvertragsrecht, d. h. die Regelungen des Rechtsverhältnisses zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem einzelnen Arbeitgeber. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei dem Kündigungsschutzrecht zu. Ferner gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, die einzelne Bereiche des Arbeitsrechts regeln, z. B. das Bundesurlaubsgesetz oder das Mutterschutzgesetz.

Das Arbeitsrecht umfasst ferner insbesondere das Betriebsverfassungsrecht, das die rechtliche Ausgestaltung der betrieblichen Ordnung, insbesondere die Stellung und Aufgabe des Betriebsrates regelt.

Ferner unterfällt dem Arbeitsrecht das Tarifvertragsrecht, d. h. die vertragliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Interessenvertretung der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände).

Einzelne Informationen zu ausgewählten Themen finden Sie indem Bereich „Rechtspraxis – Arbeitsrecht“