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Beratungsschwerpunkte Arbeitsrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht
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Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Bank- und Kapitalmarktrecht regelt den gesetzlichen Rahmen für Geschäfte mit Banken. Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit Fragen aus dem Kreditgeschäft (Kreditverträge und Kreditsicherheiten), dem Einlagengeschäft (Girokonten und Spareinlagen) und dem Girogeschäft (Vermittlung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs). Das Kapitalmarktrecht regelt Fragestellungen im Zusammenhang mit der Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Aktien, Anleihen und Fonds).
Die Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und Bank sind vielfältig. Bereits Kinder verfügen über ein Girokonto oder Sparbuch. Junge Erwachsene finanzieren kleinere Anschaffungen wie Möbel oder Pkw über die Aufnahme eines Konsumentenkredits. Berufstätige kaufen Grundstücke oder Eigentumswohnungen, deren Erwerb über den Kredit einer Bank finanziert wird. Ihr Vermögen legen sie – beraten von ihrer Bank – in Aktien, Anleihen und Fonds an. Rentner eröffnen Spareinlagen und treffen auf diese Weise Vorsorge für ihre Kinder und Enkel.
Ebenso facettenreich wie die zwischen Kunde und Bank bestehenden Rechtsbeziehungen sind die daraus erwachsenden Probleme. Gerade bei bestehenden Kreditverträgen und im Rahmen der Kapitalanlageberatung kommt es häufig zu Konflikten, die oftmals nur schwer zu klären sind.
Einzelne Informationen zu ausgewählten Themen finden Sie in unseren Rubriken „Rechtspraxis – Bank- und Kapitalmarktrecht“