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Neue Hinweispflichten für Rechtsanwälte nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

 

Verbraucher können künftig auf ein europaweit flächendeckendes Schlichtungsangebot zugreifen. Dafür wurde die Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Verordnung (EU) Nr.524/213; sog. ODR-Verordnung) und die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Richtlinie 2013/11/EU; sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Diese wurde mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und ergänzend dazu die Verbraucherstreibeilegungs-Informationspflichtenverordnung (VSBInfoV) sind zum 01.04.2016 in Kraft getreten.
Für Rechtsanwälte bestehen aufgrund dieser europäischen und nationalen Neureglungen zur alternativen Streitbeilegung neue Hinweispflichten. So sind seit dem 09.01.2016 Rechtsanwälte verpflichtet, auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) vorzusehen und ihre E-Mail-Adresse anzugeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen.
Ab 01.02.2017 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage oder in ihren AGB über die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle – hier: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin – hinweisen.
 
Der Link zur OS-Plattform der EU lautet wie folgt: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
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